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Quoten für die Kreislaufwirtschaft: EU-Vorgaben für besseres Recycling

Spätestens seit dem Kreislaufwirtschaftspaket der EU wird nach Mitteln gesucht, um das Recycling – vor allem von Kunststoffen – europaweit zu verbessern.In den deutschen Gesetzen wurden die höheren Recyclingquoten bereits berücksichtigt, ab 2022 werden sie sogar noch verschärft – für Kunststoffverpackungen liegt die Quote dann bei 63 Prozent.Die gesetzlichen Neuerungen sollen auch den Einsatz von Rezyklaten unterstützen. Die wiederverwerteten Sekundärrohstoffe spielen eine wichtige Rolle in der Kreislaufwirtschaft, ihr Potenzial wird aber nicht annähernd ausgeschöpft.Deshalb soll das EU-Kreislaufwirtschaftspaket um verbindliche Quoten für den Rezyklateinsatz erweitert werden.



Das Thema Kreislaufwirtschaft ist in der EU keineswegs neu. Im Gegenteil: Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission wurde schon 2018 verabschiedet, nachdem drei Jahre lang über inhaltliche Vorschläge beraten worden war. Jetzt steht nach dem Willen des Europäischen Parlaments eine Verschärfung der Abfallvorschriften an. Damit sollen unter anderem die Marktchancen recycelter Materialien verbessert werden. Es geht aber nicht zuletzt darum, den Anteil von Rezyklaten zu erhöhen – zum Beispiel bei der Herstellung von Kunststoffprodukten.


Mit ihrem Kreislaufwirtschaftspaket hatte die EU nicht weniger als eine internationale Vorreiterrolle angestrebt. Weniger Müll, besseres Recycling, klare Verwertungsquoten: Damit sollte es gelingen, das Abfallaufkommen in den Mitgliedstaaten deutlich zu reduzieren.

Neue Vorschriften für bessere Abfallbewirtschaftung

Eine globale Vorreiterrolle sollten die Vorschriften aus dem Kreislaufwirtschaftspaket von 2015 der EU sichern. Abfälle vermeiden, wo immer es möglich ist, und ansonsten mehr Recycling von Siedlungs- und Verpackungsabfällen durchsetzen. Schritt für Schritt, so die Pläne der EU-Kommission, sollte damit der Weg von der Deponierung zur besseren Kreislaufwirtschaft vollzogen werden. Die „Abfallhierarchie“, die den Rechtsvorschriften zugrunde liegt, verpflichtet die EU-Mitglieder zu spezifischen Maßnahmen. Im Zentrum dieser Maßnahmen stehen Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling anstelle von Deponierung und Verbrennung. Eine erweiterte Herstellerverantwortung gehört beispielsweise seitdem zu den Mitteln, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Außerdem sehen die Abfallvorschriften neue Reyclingziele vor, die bis 2035 sukzessive gesteigert werden. Erleichtert wird das unter anderem durch eine Erweiterung der getrennten Sammlung von Abfällen. Neben den bereits bestehenden Verpflichtungen (betreffen Papier und Pappe, Glas, Metall und Kunststoff) zur Sammlung kommen einige Neuerungen hinzu:

  • Getrennte Sammlung für gefährliche Haushaltsabfälle ab 2022,
  • getrennte Sammlung von Bioabfall ab 2023,
  • getrennte Sammlung von Textilien ab 2025.


Darüber hinaus sehen die Regelungen vor, den Anteil der deponierten Siedlungsabfälle unter 10 Prozent der insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle zu senken – bis 2035.

Umsetzung der Neuregelungen in Deutschland

Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket ist schon am 13. Juni 2018 veröffentlicht worden, gültig wurde es dann ab dem 4. Juli 2018. Bei der Übertragung in deutsches Recht (dafür besteht eine Frist von 24 Monaten) waren mehrere bestehende Richtlinien betroffen. Anpassungen gab es

  • bei der Richtlinie über bedruckte Verpackungen und Verpackungsabfälle (VerpackungsRL),
  • bei der Richtlinie über Abfälle (AbfallrahmenRL),
  • bei der Richtlinie über Abfalldeponien (DeponieRL),
  • bei der Richtlinie über Altfahrzeuge, Batterien, Akkumulatoren, Altbatterien und Altakkumulatoren, sowie
  • bei der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Verwertungsquoten, wie sie das Kreislaufwirtschaftspaket vorsieht, waren schon Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Verpackungsgesetzes (VerpackG), das seit 2019 gilt und sogar deutlich über die geforderten Verwertungsquoten hinausgeht.

Ab dem 1. Januar 2022 werden diese noch einmal steigen. Die Frage lautet dann, wie gut die Vorgaben von der Kreislaufwirtschaft tatsächlich erfüllt werden können. Ein erstes Zwischenresümee der bisherigen Wirkung des VerpackG finden Sie unserem Magazin.

Rezyklate nur in einer Nebenrolle

Neben stärkerer Abfallvermeidung und effizienterer Wiederverwertung hat die neue Kreislaufwirtschaft für die EU ein weiteres wichtiges Ziel: Der Anteil an Rezyklaten bei der Herstellung neuer Produkte soll deutlich erhöht werden.

Vor allem für Kunststoffe bestehen hier weitreichende Möglichkeiten. Immerhin werden davon allein in Deutschland jährlich um die 15 Millionen Tonnen verarbeitet. Rezyklate treten dabei allerdings nur in einer Nebenrolle auf.

Definition Rezyklate

Als Rezyklate werden wiederverwertete Kunststoffe bezeichnet, die bereits einen Lebenszyklus, etwa als Verpackung, vollendet haben. Mithilfe von Recyclingprozessen werden die entsorgten Kunststoffe aus PE, PP oder PET wieder als Rohstoff nutzbar gemacht und reduzieren so den Ressourcenverbrauch und senken auch den Energiebedarf. Viele Unternehmen nutzen Rezyklate bereits für die Herstellung von Produktverpackungen oder auch als PET-Pfandflasche.


 

Die gute Nachricht: Mehr Rezyklate in der Produktion

Das „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland“ erfasst im Abstand von zwei Jahren die Entwicklung von Erzeugung, Verarbeitung, Verbrauch und Verwertung von Kunststoff. Insgesamt sind 15 Verbände und Organisationen aus der Branche an der Studie beteiligt, die aktuelle Fassung hat die Daten für das Jahr 2019 erhoben.

Der Vergleich der Ausgabe von 2019 mit der Vorgängerstudie von 2017 kann beim Thema Rezyklate sogar mit einigen guten Nachrichten aufwarten:

  1. Bei der Herstellung von neuen Produkten ist der Anteil an Rezyklaten gestiegen. Von 12,3 Prozent auf 13,7 Prozent. Demnach wurden 2019 annähernd zwei Millionen Tonnen Rezyklate verarbeitet.
  2. Die Einsatzmenge an Rezyklaten lag im Vergleich um etwa 180.000 Tonnen über dem Wert von 2017 – ein Zuwachs von knapp über 10 Prozent.
  3. Der Anteil von Neuware an der Gesamteinsatzmenge für die Produktion ging hingegen um 2,5 Prozent zurück.
  4. Kunststoffrezyklate kommen außerdem in nahezu allen Bereichen zum Einsatz, mit einem Anteil von ca. 43 Prozent am häufigsten im Baubereich und als Verpackung (ca. 24 Prozent). Sie finden aber auch im Fahrzeugbau, in Elektrogeräten, Landwirtschaft, Medizin, Möbeln und vielen anderen Branchen Verwendung.




Die schlechte Nachricht: Immer noch zu wenige Rezyklate in der Produktion

Was das Stoffstrombild im Umkehrschluss allerdings genauso zeigt: Bei der Verarbeitung von Kunststoffen wird immer noch zu sehr auf Neuware gesetzt. Daran ändert die positive Entwicklung der Rezyklatanteile noch zu wenig, ein Großteil der verarbeiteten Kunststoffe wird erst neu hergestellt – und das waren 2019 noch über 12 Millionen Tonnen.

Dass sich trotz der wachsenden Wertschätzung für die Rezyklate nur langsam eine merkliche Veränderung einstellt, hat unterschiedliche Gründe:

  • Niedrige Ölpreise machen es für die Unternehmen günstiger, auf billige Neuware zu setzen. Fraglich ist allerdings, ob darauf langfristig noch vertraut werden kann.
  • Beim Recycling von Kunststoffen ist der Anteil der energetischen Verwertung immer noch höher als der von werkstofflicher oder rohstofflicher Wiederverwendung. Im Klartext bedeutet das, dass rund 53 Prozent der Kunststoffabfälle in Deutschland verbrannt werden und damit der Kreislaufwirtschaft fast vollständig verloren gehen.
  • Sekundärrohstoffe wie Rezyklate müssen qualitativ überzeugen. Die breite Palette an Verwendungsmöglichkeiten zeigt das Potenzial, genutzt wird es zu selten. Diese Anwendungen sind nicht auf den Medikamentensektor limitiert, sonder können bei praktisch jedem ge- und bedruckten Produkt zur Anwendung kommen.

In vielen Branchen liegt der Anteil der Rezyklate deshalb nur im unteren einstelligen Bereich. Bei der Verwendung für Elektronik oder Elektrogeräte machen sie rund zwei Prozent einen verschwindend geringen Anteil aus, in anderen Branchen ist er sogar noch kleiner. Zumeist ist der Einsatz eine Frage der Qualität.
Qualität von Rezyklaten – ein schwieriger Faktor Verpackungen für Lebensmittel, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte oder Gefahrgüter machen zusammen einen Großteil des Verpackungsmarktes aus. Rezyklate spielen in diesen Branchen aber kaum eine Rolle. Warum ist das so?

Besondere Anforderungen: In den genannten Branchen sind die Anforderungen an die Qualität bzw. an die Verfügbarkeit von Rezyklaten in großen Mengen und gleichbleibender Qualität sehr hoch.

Gesetzliche Hürden: Verpackungen gewährleisten die Produktsicherheit – und für sensible Produkte verhindern oftmals die bestehenden Gesetze einen höheren Rezyklatanteil.

Weitere Gründe für die Zurückhaltung in diesen Branchen sind die möglichen farblichen und geruchlichen Abweichungen, die fehlende Rechtssicherheit in Fragen der Produktkonformität oder das Fehlen eines vertrauenswürdigen Produktsiegels. Im Wettbewerb mit Neuware sind das schwerwiegende Nachteile.
Um die gewünschte Qualität zu erhalten, muss aber schon bei der Produktion an den Rohstoffkreislauf gedacht werden. Nur so können möglichst große Anteile bereits verwendeter Kunststoffe für die Kreislaufwirtschaft erhalten bleiben. Höhere Recyclingquoten sind daher nur zielführend, wenn gleichzeitig der Anteil der rohstofflichen oder werkstofflichen Verwertung gesteigert wird. Dazu ist ganzheitliches Denken bei der Kunststoffverarbeitung gefragt.

Wenn der Markt doch nicht regelt: Quoten für Rezyklate?

Trotz Kreislaufwirtschaftspaket haben sich die Erwartungen der EU-Kommission bislang nicht erfüllt. Der Anteil recycelter Kunststoffe an der Herstellung neuer Produkte bleibt noch immer hinter den gesteckten Zielen zurück. Deswegen wird eine Anpassung diskutiert und damit eindeutige Forderungen: Es sollen Quoten für Rezyklate her.

Umweltausschuss des Europa-Parlaments plädiert für Quoten

Und das nicht nur, wenn es nach dem Willen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments geht. Der hatte im Februar 2021 mögliche EU-weite Quoten für den Einsatz von Rezyklaten ins Spiel gebracht.

Die Forderung dreht sich nicht allein um ökologische Gesichtspunkte, wie etwa die Schonung wertvoller Ressourcen oder den Schutz für die Umwelt, wenn weniger Öl für neue Kunststoffe gefördert werden muss. Ein zentraler Aspekt der Überlegungen zu den EU-Quoten sind die wirtschaftlichen Chancen, die sich daraus für die Kreislaufwirtschaft ergeben können – vor allem im Wettbewerb mit primären Rohstoffen aus fossilen Quellen.

Der Anfang 2021 vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ist zugleich Teil des New Green Deal der EU. Die vorgesehenen Einsparungen von CO2-Emissionen und Ressourcen dienen daher auch dem Ziel, den CO2-Ausstoß innerhalb der EU bis 2030 deutlich zu senken.

Breite Unterstützung für Quoten-Pläne

Die Pläne des EU-Umweltausschusses finden in Deutschland weithin Gehör – und viel Zuspruch. Zum Beispiel vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Versorgung e.V. (BVSE).

Der sieht den Anstieg des Rezyklateinsatzes hauptsächlich dadurch begründet, dass andere Werkstoffe durch Kunststoffe ersetzt wurden. Bei Kunststoffverpackungen sei jedoch noch kein Positiv-Trend zu erkennen. Der BVSE vertritt deshalb die Forderung, die CO2-Emissionen bei der Herstellung von Neuware zu berücksichtigen – als Anreiz, diese durch die Verwendung von Rezyklaten zu senken und die Preisbildung fairer zu gestalten. Zustimmung für den Aktionsplan der EU gibt es auch von der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Eine eigens eingerichtete Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (RESAG) soll bis Ende 2021 an Lösungen arbeiten, mit denen sich die Verwendung von Rezyklaten erheblich steigern lässt.

Das Umweltbundesamt (UBA) verweist im Zusammenhang mit gesetzlich festgeschriebenen Quoten für Kunststoffrezyklate auf die EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG). Diese könne für die Quoten den rechtlichen Rahmen bieten. Sinnvoll seien die Rezyklateinsatzquoten laut UBA aber nur unter den richtigen Voraussetzungen:

• Wegen der unterschiedlichen technischen Anforderungen sind produktgruppenspezifische Quoten angebracht, statt übergreifende Vorgaben zu machen.

• Für die Unternehmen muss nachvollziehbar sein, woher die Rezyklate stammen – etwa um deren Qualität besser einschätzen zu können. Eine solche Nachweisführung könnte auf der Grundlage des in der EU gültigen Zertifizierungssystems EuCertPlast für Rezyklate eingeführt werden.

In der EU-Kommission und dem EU-Parlament sollen auf jeden Fall bis Ende 2022 verbindliche Mindesteinsatzquoten für Rezyklate aus Kunststoff vorgelegt werden. Das Ziel: Mindestens 10 Millionen Tonnen Kunststoffrezyklate in Neuprodukten bis 2025.

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